Einkommensteuererklärung: Finanzamt muss vorzeitige Anforderung begründen
Wenn Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, müssen Sie diese bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Lassen Sie sie von Ihrem Steuerberater erstellen, gelten längere Fristen. Wenn gute Gründe es rechtfertigen, kann das Finanzamt die Einkommensteuererklärung jedoch auch zu einem früheren Termin anfordern. Das Finanzgericht Sachsen hat entschieden, dass die floskelhafte Begründung, in […]