Instandhaltungsaufwendungen: Bei Verknüpfung mit Grundstücksveräußerung nicht abziehbar
Vermieten Sie als Grundstückseigentümer Ihre Immobilie, können Sie damit zusammenhängende Renovierungs- und Instandsetzungsaufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Selbst wenn Sie das Objekt anschließend verkaufen und die Aufwendungen erst nach der Veräußerung oder dem Abschluss des Veräußerungsvertrags begleichen, wird typisierend davon ausgegangen, dass die Aufwendungen – unabhängig vom […]