44-EUR-Freigrenze: Einjahresfirmenfitnessprogramm kann als “gestückelter” Monatsvorteil steuerfrei bleiben
Dürfen Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Einjahresfirmenfitnessprogramm teilnehmen, kann dieser Vorteil unter die monatliche 44-EUR-Freigrenze gefasst werden und daher steuerfrei bleiben. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Hinweis: Vorteile, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zuwendet, dürfen bis zu einer Höhe von monatlich 44 EUR lohnsteuerfrei bleiben, wenn die Zuwendung […]