Außergewöhnliche Belastungen: Insolvenzverwaltervergütung ist nicht abziehbar
Wenn ein Steuerzahler zwangsläufig höhere Kosten tragen muss als die überwiegende Zahl anderer Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands, lassen sich die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung absetzen. Zwangsläufig sind Aufwendungen, denen man sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Hierzu können beispielsweise Krankheits- und Pflegekosten, Sanierungskosten oder Unterhaltzahlungen gehören. […]