Überhöhter Gewinnausweis in Bilanz: Vorstand kann Schadenersatzleistung nicht als Werbungskosten absetzen
Ergreift ein Unternehmen vor dem Bilanzstichtag kurzfristig bilanzpolitische Maßnahmen, um das äußere Bild einer Bilanz möglichst günstig erscheinen zu lassen, spricht man vom sogenannten “Window Dressing”. Die Grenzen dieser legalen Bilanzkosmetik hat vor Jahren ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft (AG) weit überschritten, indem es an der Erstellung einer falschen Bilanz mit überhöhter Gewinndarstellung mitgewirkt hatte. Die […]