Existenzgründern ist oft nicht geläufig, dass sie eine fachkundige und seriöse Gründungsberatung auch vom Steuerberater erhalten. Denn neben den klassischen Aufgaben Finanzbuchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung bieten wir zahlreiche Beratungsleistungen an, die helfen, ohne großen Aufwand kostspielige Fehlentscheidungen in der Gründungsphase zu vermeiden.

Wir möchten Ihren Schritt in die Selbstständigkeit etwas leichter machen. Vor Ihnen liegen viele Entscheidungen, die Ihren Erfolg langfristig beeinflussen.

Ein Businessplan sollte m.E. folgende Bestandteile beinhalten:

  • Textteil / Prosa mit folgendem Inhalt
    • Beschreibung der Geschäftsidee / des Vorhabens; z.B. Eröffnung eines Fliesenlegerbetriebs
    • Angaben zur Person; z.B.
      • Name
      • Alter
      • Berufliche Erfahrung
      • Persönliche Fähigkeiten und Stärken ggfl. auch Schwächen (dann aber gleich mit Lösungsweg, wie den Schwächen begegnet wird)
    • Rechtliches Umfeld; z.B. Rechtsform in der die geschäftliche Betätigung erfolgen soll
      • Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH etc.
    • Leistungsspektrum; z.B. Fliesenlegerbetrieb mit dem Fokus zur Erledigung von Arbeiten in Ein- und Zweifamilienhäusern, keine Großprojekte wie z.B. Supermärkte
    • Markt;
      • Welcher Markt wird bedient; z.B. regional: Großraum Bielefeld oder überregional
      • Wie stellt sich der Markt dar; wie ist die Konkurrenzsituation?
      • Wie wird die Marktentwicklung beurteilt?
    • Vertrieb
      • Wer sind die Kunden?
      • Wie werden die Kunden akquiriert?
      • Welche Strategie wird verfolgt um die notwendige Auslastung zu erreichen?
      • Werbung?
    • Personalplanung
    • Standort / Standortwahl (bei stationären Betrieben wie z.B. eines Kiosks)
  • Anlage
    • Investitions- und Finanzierungsplan
    • Rentabilitätsrechnung
    • Liquiditätsrechnung
    • Schufa Selbstauskunft
    • Planung der Kosten der privaten Lebensführung
    • Letzter Einkommensteuerbescheid / letzte Einkommensteuererklärung
    • Genehmigungen bzw. Bewilligungen soweit erforderlich z.B. von der Handwerkskammer oder dem Ordnungsamt