Im Rahmen der Erstellung des Rechnungswesens Ihres Unternehmens erledigen wir für Sie die folgenden Arbeiten:
Finanzbuchhaltung
In chronologisch gleichen Abständen kontieren und erfassen wir Ihre Belege nach den deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Dabei kontrollieren wir Ihre Belege auf formelle Richtigkeit und weisen Sie entsprechend bei vorliegen von Formfehlern auf diese hin. Nur formell richtig ausgestellte Belege berechtigen nämlich zum Vorsteuerabzug.
Aus den erfassten Belegen leiten wir für Sie die Umsatzsteuervoranmeldung ab und reichen diese beim Finanzamt für Sie ein. Sofern Ihr Unternehmen Leistungen in anderen EU-Ländern erbringt oder Waren in andere EU-Länder liefert erstellen wir für Ihr Unternehmen die Zusammenfassende Meldung und senden diese zum Bundesamt für Finanzen nach Saarlouis.
Darüber hinaus erhalten Sie von uns eine Summen- und Saldenliste, sowie eine kurzfristige Erfolgsrechnung (BWA). Zur Kontrolle Ihrer offenen Forderungen und Verbindlichkeiten wird jeder Rücksendung eine Liste eben dieser offenen Forderungen und Verbindlichkeiten (OPOS-Liste) beigefügt.
Gerne identifizieren wir mit Ihnen zusammen Ihre Erfolgsfaktoren und entwickeln für Sie daraus abgeleitet ein Kennzahlensystem, anhand dessen Sie auf einen Blick informiert sind.
Lohnbuchhaltung
Im Rahmen der Lohnbuchhaltung erstellen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die Arbeitnehmer Ihres Unternehmens, melden die abzuführende Lohnsteuer dem Finanzamt und erledigen die Meldungen an die jeweiligen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Eingestellte Arbeitnehmer melden wir für Sie bei der zuständigen Krankenkasse an, entlassene melden wir für Sie ab.
Auch fertigen wir Arbeitsbescheinigungen und Anträge auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Ihres Arbeitnehmers, sowie Anträge auf Mutterschaftsgeld an.
Jahresabschluss
Aus den Ergebnissen der Finanzbuchhaltung leiten wir den Jahresabschluss für Ihr Unternehmen ab. Dabei sind wir stets bemüht Ihren Wünschen und Zielen unter Berücksichtigung der sich ständig ändernden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften Rechnung zu tragen.
Je nach Anforderung und Ihren individuellen Informationswünschen erstellen wir für Ihr Unternehmen einen Jahresabschluss als Bilanzbericht, der das Zahlenwerk aufbereitet, gliedert und erläutert oder einen „Bilanzbericht-light“, der nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Ihren Jahresabschluss erstellen wir nach den gesetzlichen und Ihren Anforderungen entweder als Bilanz oder als Einnahmeüberschussrechnung im Sinne von § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz.