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Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung, weil Sie Ihre Wochenarbeitszeit durch eine Änderung Ihres Arbeitsvertrags unbefristet reduzieren, kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung liegen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass auch bei einer Änderungskündigung eine begünstigte Entschädigung vorliegen kann. Es muss jedoch zu einer Zusammenballung von Einkünften kommen und die Änderung des Arbeitsvertrags muss unter rechtlichem und wirtschaftlichem Druck durch den Arbeitgeber veranlasst werden.

Hinweis: Die begünstigte Besteuerung der Abfindungszahlungen greift nicht, wenn Sie sich die Abfindung ratenweise über verschiedene Veranlagungszeiträume hinweg auszahlen lassen. Sie sollten vor Unterzeichnung der Vereinbarung Ihren Steuerberater um Rat fragen.

 

Quelle: Deubner-Verlag

Sind Sie als Arbeitnehmer auf Auslandsdienstreise, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Übernachtungskosten grundsätzlich ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen mit Pauschbeträgen (Übernachtungsgelder) steuerfrei erstatten. Die für die unterschiedlichen Länder maßgebenden Pauschbeträge werden durch die Finanzverwaltung bekanntgemacht.

Das Finanzgericht Hessen (FG) hat kürzlich entschieden, dass die Übernachtungspauschalen nicht angesetzt werden dürfen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen. Wird Ihnen z.B. die Unterkunft vom Arbeitgeber oder aufgrund Ihres Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung gestellt oder übernachten Sie in einem Fahrzeug (z.B. Schlafkabine in einem Lkw), kann nach Ansicht des Gerichts geprüft werden, ob der Ansatz der Pauschalen im konkreten Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, weil Sie mit der Steuerfreiheit einen Vorteil erlangen, dem keine entsprechenden Aufwendungen gegenüberstehen.

Hinweis: Das FG hat in diesem Zusammenhang aber auch klargestellt, dass die Anwendung der Übernachtungspauschalen nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, wenn die tatsächlichen Übernachtungskosten die Pauschalen um 40 % unterschreiten, es aber keine Ansatzpunkte dafür gibt, dass die Übernachtung teilentgeltlich erfolgt ist (z.B. weil der gezahlte Preis in dem entsprechenden Land für ein einfaches Hotel durchaus üblich ist).

 

Quelle: Deubner-Verlag